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Verkaufsbedingungen BeSkipper ASD

Verkaufsbedingungen BeSkipper ASD

3. Mai, 2022
Informationen

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

Bei der Anmeldung muss der Teilnehmer

ALLGEMEINE BEDINGUNGEN

ARTIKEL 1 - Regelung der Tätigkeiten
a. Bei den Aktivitäten des Amateursportvereins BeSkipper sind die Regeln von der Sicherheit in allen Situationen, der Achtung der Bedürfnisse des Einzelnen und der Gruppe sowie der Erreichung der Ziele bestimmt.
b. Alle Teilnehmer an den Aktivitäten sind gleichermaßen für Schäden an Fahrzeugen, Ausrüstungen und ihrer eigenen Ausrüstung verantwortlich.
c. Jeder einzelne Teilnehmer haftet für alle Schäden, die er während der Aktivität an Personen oder Sachen verursacht.
d. Zur Vorbeugung von COVID-19 und in Übereinstimmung mit den Richtlinien der zuständigen Behörde (http://www.governo.it/it/coronavirus-normativa) zum Schutz der Gesundheit und der Sicherheit der Teilnehmer an allen Aktivitäten, sei es in der Schule, beim Sport, in der Halle oder im Freien, ist jeder Teilnehmer verpflichtet, stets seine Maske und die bereitgestellte PSA zu tragen, einen Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Teilnehmern einzuhalten und jeden Kontakt zu vermeiden, der die Übertragung von Krankheitserregern begünstigen könnte. Beim Einsteigen und an jedem Tag wird die Körpertemperatur der Teilnehmer gemessen und aufgezeichnet. Bei einer Temperatur von mehr als 37,5°C ist die Teilnahme an den Aktivitäten nicht möglich.
e. Der Amateursportverband BeSkipper ist in jedem Fall von der außervertraglichen Haftung gemäß Artikel 2043 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches für Schäden, die Mitglieder und Teilnehmer sich selbst oder anderen Teilnehmern im Rahmen der Aktivitäten zufügen, befreit und freigestellt.
f. Der Amateursportverband BeSkipper behält sich das Recht vor, jeden einzelnen Teilnehmer aus Gründen der Ordnung, der Sicherheit und bei regelwidrigem Verhalten von der Veranstaltung auszuschließen, ohne dass eine Rückerstattung der Gebühr erfolgt.

ART. 2 - Anwendung
Die Anmeldung zur Teilnahme an den vom Amateursportverband BeSkipper verwalteten Aktivitäten und damit die Zugehörigkeit des Einzelnen zu diesem Verband wird durch die Annahme der Bedingungen bei der Bestätigung der Dienstleistung formalisiert. Es ist daher für den Einzelnen von größter Bedeutung, alle "Vertragsbedingungen" und "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" sorgfältig zu lesen. Der Antrag ist nur gültig, wenn die Vertragspartei volljährig ist.

ART. 3 - Gebühren
Die Teilnahmegebühr für die Aktivität ist innerhalb von 48 Stunden per Banküberweisung zu entrichten, zusammen mit dem obligatorischen jährlichen Mitgliedschafts- und Versicherungsbeitrag. Bei nicht fristgerechter Zahlung des Beitrages erlischt die Mitgliedschaft und/oder die Teilnahme an der Aktivität (falls bereits Mitglied) und kann vom Teilnehmer nicht zurückgefordert werden; die Mitgliedschaft wird daher aufgehoben.

ART. 4 - Versicherungsbedingungen, die in der A.S.D. BeSkipper-Mitgliedskarte enthalten sind, und Verfahren zur Meldung von Schadensfällen:
- Der Versicherungsschutz des Amateursportverbandes BeSkipper wird von der Nationalen Sportförderungsstelle AICS mit der Allianz Versicherung vereinbart, gilt bis zum 31. August um Mitternacht des laufenden Sportjahres und endet mit dem Erlöschen der Gültigkeit der Mitgliedschaft. Sie garantiert: a. eine Entschädigung für die durch den Unfall verursachten körperlichen Schäden bis zu 80.000,00 €.
bei dauerhafter Invalidität bis zu 80.000,00 € im Todesfall; b. einen festen Gipsverband in Höhe von 200,00 € für alle radiologisch festgestellten Frakturen; c. eine Erstattung der Heilkosten bis zu 3.000,00 € mit einem Selbstbehalt von 150,00 € (Allianz Versicherung Nr. 501225181 und Zusatzversicherung A1 Nr. 501225193)
- Schadenersatzverfahren: Bei Personenschäden, die während der Aktivitäten entstanden sind, muss der Versicherte die Formulare von der Website www.aics.it unter der Rubrik "Versicherung" herunterladen. Die Versicherungsformulare müssen vom Geschädigten in allen Teilen ausgefüllt und unterschrieben innerhalb von 5 Tagen nach dem Vorfall an sinistriaics@civitus.it geschickt werden, wobei eine Kopie der AICS-Mitgliedskarte, des Personalausweises, des Datenschutzformulars und der erforderlichen medizinischen Unterlagen beizufügen sind.

ARTIKEL 5 - Verzichtserklärungen, Vertragsstrafen und Ungültigkeitsklausel
a. Im Falle eines Verzichts aus gesundheitlichen Gründen muss der Teilnehmer an den Aktivitäten die Zentrale formell per E-Mail benachrichtigen und ein ärztliches Attest beifügen, das die Unfähigkeit zur Teilnahme an der Veranstaltung bestätigt:
- bis zu 45 (fünfundvierzig) Tagen vor der Veranstaltung, hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Rückerstattung von 70 % der Anmeldegebühr für die Aktivität.
- bis zu 30 (dreißig) Tage vor der Veranstaltung hat der Teilnehmer Anspruch auf eine Rückerstattung von 50 % der Anmeldegebühr für die Aktivität.
- Bei Stornierungen, die bis zu 30 (dreißig) Tage vor der Veranstaltung eingehen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
b. In allen anderen Fällen des Verzichts haben die Mitglieder keinen Anspruch auf Rückerstattung, sondern können ihren Platz an ein anderes Mitglied abtreten oder, nur wenn die Möglichkeit besteht, den gezahlten Beitrag oder einen Teil davon für eine künftige Tätigkeit des Clubs ansparen.
c. Diese Eintragung wird als nichtig betrachtet, wenn die Bedingungen gemäß Art. 1892, 1893, 1894 C.C. vorliegen.

ART. 6 - Annullierung von Aktivitäten aufgrund höherer Gewalt
Im Falle der Absage einer Aktivität durch den Amateursportverband BeSkipper aufgrund höherer Gewalt (siehe auch Verbote bei gesundheitlichen Notfällen wie COVID-19) werden die Aktivitäten so schnell wie möglich zu den gleichen Bedingungen in Bezug auf Dauer und Kosten neu angesetzt. Auf eine solche Stornierung und die damit verbundene Umplanung aufgrund "höherer Gewalt" kann das Mitglied nicht verzichten oder sie zurückfordern.

ART. 7 - Gerichtsstand
Alle Streitigkeiten, die die Auslegung oder die Ausführung dieses Vertrags oder ein damit zusammenhängendes Problem betreffen, unterliegen dem materiellen italienischen Recht. Für alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Differenzen, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergeben, ist das zuständige Gericht in Bergamo zuständig.

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